Inhalt

IG Metall Vorstand berichtet …
Ratgeber: Private Nutzung von Rechnern am Arbeitsplatz
01.12.2017 I Überwachen mit Spähsoftware ist verboten 01.12.2017 Ι Der Einsatz von Keyloggern zum Überwachen des Arbeitsverhaltens ist unzulässig. Das hatte unlängst das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden. Mit dem Urteil setzten die
Tags für diesen Artikel: Aktuell, IG Metall Vorstand