Inhalt

IG Metall Vorstand berichtet …
Ratgeber: Arbeitsvertrag - gefährliche Sportarten in der Freizeit erlaubt
21.02.2018 I Arbeitgeber darf gefährliche Sportarten nicht verbieten 21.02.2018 Ι Der Arbeitgeber kann grundsätzlich dem Beschäftigten nicht vorschreiben, was er in seiner Freizeit tut. Das gilt auch für den Sport. Dabei muss er auch
Tags für diesen Artikel: Aktuell, IG Metall Vorstand